Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 169/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,38395
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 169/06 (https://dejure.org/2007,38395)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.05.2007 - L 8 SO 169/06 (https://dejure.org/2007,38395)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - L 8 SO 169/06 (https://dejure.org/2007,38395)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,38395) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    (Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Heimvertrag - Vergütungsübernahme gem § 93 Abs 2 BSHG bzw § 75 Abs 3 SGB 12 - vorläufige Vergütung - analoge Anwendbarkeit des § 93b Abs 2 S 4 BSHG bzw § 77 Abs 2 S 4 SGB 12 - nachträglicher Ausgleich gem § 93b Abs 1 S 1 BSHG bzw § 77 Abs ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 20.10.1994 - 5 C 28.91

    Sozialhilfe - Heimunterbringung - Höhe der Heimkosten - Zumutbarkeit eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 169/06
    42 Dieser jetzt in § 75 Abs. 3 Satz 1 SGB XII bzw § 93 Abs. 2 Satz 1 BSHG geregelte Sozialhilfeanspruch auf Übernahme der Kosten (vgl. BVerwGE 97, 53, 56) ist als Geldleistungsanspruch zu qualifizieren und nicht als Sachleistungsanspruch (so ausdrücklich LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 9.12.2005 - 7 SO 4890/05 -).

    So hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 20. Oktober 1994 - 5 C 28.91 - BVerwGE 97, 53) entschieden, dass der Sozialhilfeträger, unter Heranziehung des sozialhilferechtlichen Bedarfsdeckungsgrundsatzes, Unterbringungskosten unabhängig davon übernehmen muss, ob den Grundsätzen des § 93 Abs. 2 Satz 2 BSHG (jetzt § 75 Abs. 3 SGB XII) Rechnung getragen ist.

  • VG Hannover, 12.06.2006 - 7 A 5927/03

    Einrichtung; Einrichtungsträger; Heimentgelt; Heimvertrag; Leistungsvereinbarung;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 169/06
    Für die gegenteilige Auffassung, dass der Sozialhilfeträger die Leistungen als Sachleistungen schon nach der ab dem 1. Juli 1994 geltenden Fassung der §§ 93 ff. BSHG (BGBl. I 1993, S. 2374; im folgenden als Fassung 1994 bezeichnet) erbringt (so VG Hannover, Urteil vom 12.6.2006 - 7 A 5927/03 -) oder der Sozialhilfeträger jedenfalls nach der ab dem 1. Januar 1999 geltenden Fassung der §§ 93 bis 93 d BSHG (BGBl. I 1996, S. 1088; im folgenden als Fassung 1999 bezeichnet) dem Hilfeempfänger die Leistungen in dieser Form zur Verfügung stellt (so ohne nähere Begründung und ohne die sich hieraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen zu ziehen Schellhorn, BSHG, Kommentar, 16. Aufl. 2002, § 93 Rdnrn. 10 und 35 bis 38, und Roscher in LPK-BSHG, 6. Aufl. 2003, § 8 Rdnr. 20), finden sich im Gesetz keine (hinreichenden) Anhaltspunkte.

    Die vom SG und VG Hannover (Urteil vom 12.6.2006 - 7 A 5927/03 -) vertretene gegenteilige Auffassung vermag auch im Hinblick auf die ergangenen Bescheide über die Gewährung der Eingliederungshilfe nicht zu überzeugen.

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2006 - 4 LC 238/04
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 169/06
    Lediglich aus § 77 Abs. 2 Satz 3 SGB XII bzw § 93 b Abs. 2 BSHG ergibt sich, dass eine Vergütungsvereinbarung, die gemäß § 77 Abs. 1 Satz 1 SGB XII bzw § 93 b Abs. 1 Satz 1 BSHG prospektiv auf einem künftigen Zeitraum ausgerichtet sein muss, nicht zu einem Zeitpunkt vor dem Tag ihres Abschlusses in Kraft treten darf (vgl hierzu Neumann, Rechtsfolgen der Kündigung einer Leistungsvereinbarung im Sozialhilferecht, aaO, Seite 38 f; derselbe in Hauck/Noftz, aaO, § 77 Rdnr 42; a. A. OVG Lüneburg, Urteil vom 26. April 2006 - 4 LC 238/04 - S 24 f. des Urteilsabdrucks).
  • BVerwG, 04.08.2006 - 5 C 13.05

    Sozialhilfeleistungen zur Pflege in einer Einrichtung aufgrund Vereinbarungen;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 169/06
    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 4. August 2006 - 5 C 13/05 - BVerwGE 126, 295 = FEVS 58, 197) hat aus diesem Regelungszusammenhang nicht nur geschlossen, dass das Gesetz den Fall der Sozialhilfegewährung in einer Einrichtung, mit der keine Vereinbarung abgeschlossen ist, als Ausnahme versteht, sondern auch dass ein so genannter anderer Fall vorbehaltlich der Folgen einer Vereinbarungskündigung nur gegeben sind, wenn in Bezug auf eine Einrichtung entweder der Abschluss einer Vereinbarung von vorne herein gar nicht angestrebt war oder eine Vereinbarung - sei es in direkten Verhandlungen, sei es mit Hilfe einer Schiedsstellenentscheidung - endgültig nicht mehr zustande kommen kann.
  • BSG, 14.12.2000 - B 3 P 19/00 R

    Überprüfung von Verwaltungsakten in der Pflegeversicherung, Rückwirkung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 169/06
    Bestätigend kann das Urteil des Bundessozialgerichts vom 14. Dezember 2000 (- B 3 P 19/00 R - BSGE 87, 199) herangezogen werden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.10.2005 - L 8 SO 60/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 169/06
    Vielmehr müsste er darauf drängen, dass der Einrichtungsträger entweder eine Vereinbarung iS des § 75 Abs. 3 SGB XII bzw § 93 Abs. 2 BSHG mit dem Sozialhilfeträger abschließt oder zumindest ein Leistungsangebot iS des § 75 Abs. 4 SGB XII bzw § 93 Abs. 3 BSHG vorlegt (vgl Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2005 - L 8 SO 60/05 ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.01.2006 - L 8 SO 106/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 169/06
    Die Neufassung bedeutete keine Rückkehr zum früher üblichen Selbstkostendeckungsprinzip, da ein nachträglicher Ausgleich von Überschüssen und Fehlbeträgen auch bei einer späteren (Gerichts-)Entscheidung nicht stattfindet (siehe dazu Senatsbeschluss vom 3. Januar 2006 - L 8 SO 106/05 ER -).
  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66

    Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 169/06
    Zwar stellte nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) Sozialhilfe- Hilfe zum Lebensunterhalt - keine rentengleiche Dauerleistung dar, sondern wurde nur zeitabschnittsweise (in der Regel monatsweise) gewährt (BVerwGE 25, 307, 308 f; 89, 81, 85).
  • BVerwG, 19.02.2001 - 5 C 4.00

    Anrechnung von nachgezahltem Arbeitsentgelt auf Sozialhilfeanspruch; Nachzahlung,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 169/06
    Daneben ist von der ständigen Rechtsprechung des BVerwG (E 99, 149; E 108, 296; FEVS 52, 439) anerkannt, dass der Sozialhilfeträger befugt ist, Entscheidungen über Hilfeleistungen für einen längeren, auch in die Zukunft weisenden Zeitraum zu treffen (vgl Grube in Grube/Wahrendorf, SGB XII, Sozialhilfekommentar 2005, Einleitung Rdnr 135).
  • VGH Bayern, 23.03.2005 - 12 B 01.1916

    Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege in einer Einrichtung, (fehlende)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 169/06
    "Anders als im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen die Sozialhilfeträger keine Sachleistungen, sondern übernehmen die Aufwendungen, die dem Hilfeempfänger durch die Unterbringung und Betreuung entstehen, also die ihm von der Einrichtung in Rechnung gestellten Kosten (Bay VGH, Urteil vom 23.3.2005 - 12 B 01.1916-, Beschluss des erkennenden Senats vom 30.1.2006 - 4 LA 286/03 - Mergler/Zink, BSHG, Kommentar, Stand: August 2004, § 93 Rdnr. 30 c).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 9.94

    Anspruch auf blindengerechten PC im Rahmen der Eingliederungshilfe -

  • BVerwG, 26.09.1991 - 5 C 14.87

    Sozialhilfe - Anspruch auf Sozialhlife - Rücknahme

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2006 - L 8 SO 83/05

    Anforderungen an die Bewilligung von Hilfe zur Pflege nach den Bestimmungen des

  • BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 62/85

    Arbeitslosengeld - Bewilligungsbescheid - Bindende Bewilligung -

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LC 309/02

    Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen wegen psychischer Erkrankung;

  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2005 - L 7 SO 4890/05

    Rechtsschutzbedürfnis für Beschwerde nach einstweiliger Anordnung, Voraussetzung

  • BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 101/94

    Zuflußprinzip bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes

  • BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 24/01 R

    Vorläufige Bewilligung von Eingliederungshilfe - abschließende Entscheidung -

  • BSG, 30.01.1985 - 1 RJ 2/84

    Ablehnung eines Rentenantrages - Verwaltungsakt ohne Dauerwirkung - Rücknahme

  • BSG, 16.02.1984 - 1 RA 15/83

    Nichtleistungsbescheid - Dauerwirkung eines Verwaltungsaktes - Vormerkung einer

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2011 - L 8 SO 139/11
    Nach Mitteilung der Antragsgegnerin verhandeln die Antragsgegnerin und die Heilpädagogische Hilfe Osnabrück derzeit über den Abschluss neuer Vereinbarungen nach § 75 Abs. 3 Satz 1 SGB XII. Es ist deshalb nicht ersichtlich, was dem rückwirkenden Abschluss einer Leistungsvereinbarung entgegenstehen sollte, so dass die in der Vergangenheit vereinbarten Vergütungen gemäß § 77 Abs. 2 Satz 4 SGB XII bis zum Inkrafttreten neuer Vergütungen weiter fortgelten (vgl Urteil des Senats vom 24. Mai 2007 L 8 SO 169/06 , veröffentlicht in juris).

    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin findet die Vorschrift des § 75 Abs. 4 SGB XII keine Anwendung, solange wie hier die Einrichtung mit dem Träger der Sozialhilfe über den Abschluss neuer Vereinbarungen nach § 75 Abs. 3 Satz 1 SGB XII verhandelt (vgl Urteil des Senats vom 24. Mai 2007, a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2011 - L 8 SO 127/11
    Nach Mitteilung der Antragsgegnerin im Parallelverfahren L 8 SO 139/11 B ER verhandelt sie mit der Heilpädagogischen Hilfe Osnabrück derzeit über den Abschluss neuer Vereinbarungen nach § 75 Abs. 3 Satz 1 SGB XII. Es ist deshalb nicht ersichtlich, was dem rückwirkenden Abschluss einer Leistungsvereinbarung entgegenstehen sollte, so dass die in der Vergangenheit vereinbarten Vergütungen gemäß § 77 Abs. 2 Satz 4 SGB XII bis zum Inkrafttreten neuer Vergütungen weiter fortgelten (vgl Urteil des Senats vom 24. Mai 2007 L 8 SO 169/06 , veröffentlicht in juris).

    Die Vorschrift des § 75 Abs. 4 SGB XII findet keine Anwendung solange wie hier die Einrichtung und der Träger der Sozialhilfe über den Abschluss neuer Vereinbarungen nach § 75 Abs. 3 Satz 1 SGB XII verhandeln (vgl Urteil des Senats vom 24. Mai 2007, a.a.O.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht